Das Schweizerische Obligationenrecht OR
Allgemeine Bestimmungen
Die einzelnen Vertragsverhältnisse
Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft
Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung
Die Wertpapiere
Schlussbestimmungen
Über das Obligationenrecht (OR)
Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Das Schweizerische Obligationenrecht ist der fünfte Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Das Obligationenrecht ist ursprünglich Inkraft getreten am 1. Januar 1912. Die offizielle Abkürzung ist OR. Auf den offiziellen Seiten der Schweizerischen Eidgenossenschaft steht dieses Bundesgesetz in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch und Englisch.