Die Anwendungen bisherigen und neuen Rechts
ZGB Bestimmungen Art. 10c d. Vertragliche Gütertrennung nach bisherigem Recht
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch ZGB (Bestimmungen)
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch ZGB
Das ZGB umfasst die zentralen Teile des schweizerischen Privatrechts.
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Bestimmungen: Art. 10c
d. Vertragliche Gütertrennung nach bisherigem RechtHaben die Ehegatten unter dem bisherigen Recht Gütertrennung vereinbart, so gelten für sie inskünftig die neuen Bestimmungen über die Gütertrennung.
Über das Zivilgesetzbuch (ZGB)
«ZGB Bestimmungen Art. 10c d. Vertragliche Gütertrennung nach bisherigem Recht» ist Teil des Bundesgesetzes betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch ist die Kodifikation der zentralen Teile des schweizerischen Privatrechts. Das Zivilgesetzbuch ist ursprünglich Inkraft getreten am 1. Januar 1912. Die offizielle Abkürzung ist ZGB. Auf den offiziellen Seiten der Schweizerischen Eidgenossenschaft steht dieses Bundesgesetz in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch und Englisch.
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Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei, Bundeshaus, 3003 Bern.