Die Anwendungen bisherigen und neuen Rechts
ZGB Bestimmungen Art. 7c 3. Trennungsfrist bei rechtshängigen Scheidungsprozessen
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch ZGB (Bestimmungen)
Das Schweizerische Zivilgesetzbuch ZGB
Das ZGB umfasst die zentralen Teile des schweizerischen Privatrechts.
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Bestimmungen: Art. 7c
3. Trennungsfrist bei rechtshängigen ScheidungsprozessenFür Scheidungsprozesse, die beim Inkrafttreten der Änderung vom 19. Dezember 2003 rechtshängig und die von einer kantonalen Instanz zu beurteilen sind, gilt die Trennungsfrist nach dem neuen Recht.
Über das Zivilgesetzbuch (ZGB)
«ZGB Bestimmungen Art. 7c 3. Trennungsfrist bei rechtshängigen Scheidungsprozessen» ist Teil des Bundesgesetzes betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch ist die Kodifikation der zentralen Teile des schweizerischen Privatrechts. Das Zivilgesetzbuch ist ursprünglich Inkraft getreten am 1. Januar 1912. Die offizielle Abkürzung ist ZGB. Auf den offiziellen Seiten der Schweizerischen Eidgenossenschaft steht dieses Bundesgesetz in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch und Englisch.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei, Bundeshaus, 3003 Bern.