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Minderjährige unter Vormundschaft

ZGB Art. 327c II. Des Vormunds (Zivilgesetzbuch)

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch ZGB


ZGB

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch ZGB
Das ZGB umfasst die zentralen Teile des schweizerischen Privatrechts.

 Inhaltsverzeichnis ZGB


ZGB » Das Familienrecht » Die Verwandtschaft » Die Wirkung des Kindesverhältnisses » Minderjährige unter Vormundschaft

Art. 327c

II. Des Vormunds

1 Dem Vormund stehen die gleichen Rechte zu wie den Eltern.

2 Die Bestimmungen des Erwachsenenschutzes, namentlich über die  Ernennung des Beistands, die Führung der Beistandschaft und die  Mitwirkung der Erwachsenenschutzbehörde, sind sinngemäss anwendbar.

3 Muss das Kind in einer geschlossenen Einrichtung oder in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden, so sind die Bestimmungen des Erwachsenenschutzes über die fürsorgerische Unterbringung sinngemäss anwendbar.



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Über das Zivilgesetzbuch (ZGB)

«Art. 327c II. Des Vormunds» ist Teil des Bundesgesetzes betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch ist die Kodifikation der zentralen Teile des schweizerischen Privatrechts. Das Zivilgesetzbuch ist ursprünglich Inkraft getreten am 1. Januar 1912. Die offizielle Abkürzung ist ZGB. Auf den offiziellen Seiten der Schweizerischen Eidgenossenschaft steht dieses Bundesgesetz in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch und Englisch.



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