Inhaltsverzeichnis des Schweizerischen Obligationenrechts OR
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Artikel Liste
Die Entstehung der Obligationen
Die Wirkung der Obligationen
Das Erlöschen der Obligationen
Besondere Verhältnisse bei Obligationen
Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme
Die Geschäftsführung ohne Auftrag
Die Prokura und andere Handlungsvollmachten
Der Leibrentenvertrag und die Verpfändung
Die einfache Gesellschaft
Die Kollektivgesellschaft
Die Kommanditgesellschaft
Die Kommanditaktiengesellschaft
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung
Die Namen-, Inhaber- und Orderpapiere
Schlussbestimmungen
Schlussbestimmungen der Änderung vom 23. März 1962
Schlussbestimmung vom VIII. Titel und zum VIIIbis. Titel
Schluss- und Übergangsbestimmungen zum X. Titel
Schlussbestimmungen zum vierten Abschnitt des XIII. Titels
Schluss- und Übergangsbestimmungen zu den Titeln XXIV-XXXIII
Schlussbestimmungen zum XXVI. Titel
Schlussbestimmungen zum zweiten Abschnitt des XXXIV. Titels
Über das Obligationenrecht (OR)
Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Das Schweizerische Obligationenrecht ist der fünfte Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Das Obligationenrecht ist ursprünglich Inkraft getreten am 1. Januar 1912. Die offizielle Abkürzung ist OR. Auf den offiziellen Seiten der Schweizerischen Eidgenossenschaft steht dieses Bundesgesetz in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch und Englisch.