Firmenmonitor

Inhaltsverzeichnis des Schweize­rischen Obliga­tionen­rechts OR

Sehen Sie hier das Inhaltsverzeichnis des Schweizerischen Obligationenrechts OR.

Artikel Liste


Die Entstehung der Obligationen
Die Wirkung der Obligationen
Das Erlöschen der Obligationen
Besondere Verhältnisse bei Obligationen
Die Abtretung von Forderungen und die Schuldübernahme
Kauf und Tausch
Die Schenkung
Die Miete
Die Pacht
Die Leihe
Der Arbeitsvertrag
Der Werkvertrag
Der Verlagsvertrag
Der Auftrag
Die Geschäftsführung ohne Auftrag
Die Kommission
Der Frachtvertrag
Die Prokura und andere Handlungsvollmachten
Die Anweisung
Der Hinterlegungsvertrag
Die Bürgschaft
Spiel und Wette
Der Leibrentenvertrag und die Verpfändung
Die einfache Gesellschaft
Die Kollektivgesellschaft
Die Kommanditgesellschaft
Die Aktiengesellschaft
Die Kommanditaktiengesellschaft
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die Genossenschaft
Das Handelsregister
Die Geschäftsfirmen
Kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung
Die Namen-, Inhaber- und Orderpapiere
Anleihensobligationen

Schlussbestimmungen

Schlussbestimmungen der Änderung vom 23. März 1962
Schlussbestimmung vom VIII. Titel und zum VIIIbis. Titel
Schluss- und Übergangsbestimmungen zum X. Titel
Schlussbestimmungen zum vierten Abschnitt des XIII. Titels
Schluss- und Übergangsbestimmungen zu den Titeln XXIV-XXXIII
Schlussbestimmungen zum XXVI. Titel
Schlussbestimmungen zum zweiten Abschnitt des XXXIV. Titels


Über das Obliga­tionen­recht (OR)

Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Das Schweizerische Obligationenrecht ist der fünfte Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Das Obligationenrecht ist ursprünglich Inkraft getreten am 1. Januar 1912. Die offizielle Abkürzung ist OR. Auf den offiziellen Seiten der Schweizerischen Eidgenossenschaft steht dieses Bundesgesetz in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch und Englisch.

Gesetzestexte.help.ch

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenteninformationen für Schweizerinnen und Schweizer. Mit über 150 Suchmaschinen und Informationsportalen gehört HELP Media AG zu den Marktleadern im Schweizer Onlinemarkt.


HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Aktuelle News

Katrin Milzow und Thomas Werder Schläpfer neue Co-Direktion der SNF-Geschäftsstelle
Schweizerischer Nationalfonds SNF, 06.12.2024

Kinder in Krattingen setzen sich für Kinder in Burundi ein
UNICEF Schweiz und Liechtenstein, 06.12.2024

Siehe mehr News

Immer aktuell informiert

Abonnieren Sie den Newsletter und Sie sind stets aktuell informiert.

Newsletter abonnieren
Partner werden

Alle Angaben ohne Gewähr

Kontakt

E-Mail:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich

Zertifikat:
SADP

Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung