Die Namenpapiere (OR Artikel)

OR Art. 976 II. Beim hinkenden Inhaberpapier

Das Schweizerische Obligationenrecht OR


OR

Das Schweizerische Obligationenrecht OR
Bundesgesetz vom 30. März 1911 betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht)

 Inhaltsverzeichnis OR


OR » Die Wertpapiere » Die Namen-, Inhaber- und Orderpapiere » Die Namenpapiere

Art. 976

II. Beim hinkenden Inhaberpapier

Hat sich der Schuldner im Namenpapier das Recht vorbehalten, jedem Inhaber der Urkunde leisten zu dürfen, so wird er durch die in gutem Glauben erfolgte Leistung an den Inhaber befreit, auch wenn er den Ausweis über das Gläubigerrecht nicht verlangt hat; er ist indessen nicht verpflichtet, an den Inhaber zu leisten.



Sehen Sie auf dieser Seite die Informationen aus dem Gesetzbuch Obligationenrecht (OR) zum Artikel Art. 976 » Die Wertpapiere » Die Namen-, Inhaber- und Orderpapiere » Die Namenpapiere .



Über das Obligationenrecht (OR)

«Art. 976 II. Beim hinkenden Inhaberpapier» ist Teil des Bundesgesetzes betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Das Schweizerische Obligationenrecht ist der fünfte Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Das Obligationenrecht ist ursprünglich Inkraft getreten am 1. Januar 1912. Die offizielle Abkürzung ist OR. Auf den offiziellen Seiten der Schweizerischen Eidgenossenschaft steht dieses Bundesgesetz in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch und Englisch.



Alle Angaben ohne Gewähr.
Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei, Bundeshaus, 3003 Bern.

Gesetzestexte.help.ch

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenteninformationen für Schweizerinnen und Schweizer. Mit über 150 Suchmaschinen und Informationsportalen gehört HELP Media AG zu den Marktleadern im Schweizer Onlinemarkt.


HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Aktuelle News

Neue SRF-Serie «Mindblow» auf Play Suisse
Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft, 19.04.2024

Überschwemmungen in Dubai: Der TCS hilft 41 Mitgliedern
Touring Club Suisse (TCS), 19.04.2024

Siehe mehr News

Immer aktuell informiert

Abonnieren Sie den Newsletter und Sie sind stets aktuell informiert.

Newsletter abonnieren
Partner werden

Alle Angaben ohne Gewähr

Kontakt

E-Mail:
info@help.ch

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich

Zertifikat:
SADP

Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung