Rechnungslegung für grössere Unternehmen
OR Art. 961c D. Lagebericht (Obligationenrecht)
Das Schweizerische Obligationenrecht OR
Das Schweizerische Obligationenrecht OR
Bundesgesetz vom 30. März 1911 betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht)
Inhaltsverzeichnis OR |
OR » Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung » Kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung » Rechnungslegung für grössere Unternehmen
Art. 961c
D. Lagebericht1 Der Lagebericht stellt den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens sowie gegebenenfalls des Konzerns am Ende des Geschäftsjahres unter Gesichtspunkten dar, die in der Jahresrechnung nicht zum Ausdruck kommen.
2 Der Lagebericht muss namentlich Aufschluss geben über:
.1 die Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt;
.2 die Durchführung einer Risikobeurteilung;
.3 die Bestellungs- und Auftragslage;
.4 die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit;
.5 aussergewöhnliche Ereignisse;
.6 die Zukunftsaussichten.
3 Der Lagebericht darf der Darstellung der wirtschaftlichen Lage in der Jahresrechnung nicht widersprechen.
Sehen Sie auf dieser Seite die Informationen aus dem Gesetzbuch Obligationenrecht (OR) zum Artikel Art. 961c » Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung » Kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung » Rechnungslegung für grössere Unternehmen .
Über das Obligationenrecht (OR)
«Art. 961c D. Lagebericht» ist Teil des Bundesgesetzes betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Das Schweizerische Obligationenrecht ist der fünfte Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Das Obligationenrecht ist ursprünglich Inkraft getreten am 1. Januar 1912. Die offizielle Abkürzung ist OR. Auf den offiziellen Seiten der Schweizerischen Eidgenossenschaft steht dieses Bundesgesetz in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch und Englisch.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei, Bundeshaus, 3003 Bern.