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Entstehung des Markenrechts; Priorität

MSchG Art. 5 Entstehung des Markenrechts

Das Schweizerische Marken­schutz­gesetz MSchG


MSCHG

Das Schweizerische Marken­schutz­gesetz MSchG
Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben vom 28. August 1992

 Inhaltsverzeichnis MSchG


MSchG » Allgemeine Bestimmungen » Entstehung des Markenrechts; Priorität

Art. 5

Entstehung des Markenrechts

Das Markenrecht entsteht mit der Eintragung im Register.



Sehen Sie auf dieser Seite die Informationen aus dem Gesetzbuch Markenschutzgesetz (MSchG) zum Artikel Art. 5 » Allgemeine Bestimmungen » Entstehung des Markenrechts; Priorität .


Über das Marken­schutz­gesetz (MSchG)

«Art. 5 Entstehung des Markenrechts» ist ein Teil des Bundesgesetzes über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben. Das Markenschutzgesetz ist ursprünglich Inkraft getreten am 1. April 1993. Die offizielle Abkürzung ist MSchG. Auf den offiziellen Seiten der Schweizerischen Eidgenossenschaft steht dieses Bundesgesetz in den Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch.



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